Ahndung von Devisenvergehen
Das Gesetz gegen Devisenvergehen findet seit Mai 1979 seine Anwendung, wenn Schriftsteller ihre Werke in einem westlichen Verlag erscheinen lassen, ohne dass ihnen das Büro für Urheberrechte die Erlaubnis erteilt hat. Zuvor haben Autoren mehrfach von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und Bücher in der Bundesrepublik veröffentlicht, z.B. Wolf Biermann, Stephan Heym, Günter Kunert und Heiner Müller. Bis zum Jahr 1979 haben die zuständigen DDR-Behörden großzügig über diese Gesetzwidrigkeiten hinweggesehen. Jetzt findet das Devisengesetz in aller Schärfe Anwendung: Robert Havemann wird Ende Mai 1979 zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Mark verurteilt, Stephan Heym muss für die Veröffentlichung seines Romanes "Collin" 9 000 Mark zahlen.Zurück